Bei vielen Bauvorhaben muss der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen.
Auf Baustellen zu Hause!
Koordinatoren nach Baustellenverordnung sind Experten für sicheres Arbeiten und Zusammenarbeiten auf Baustellen. Ihre Aufgaben und die Kriterien für ihre Eignung konkretisiert die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30).
WICHTIG: Ab zwei Arbeitgebern, die gleichzeitig oder nacheinander auf Baustellen arbeiten MUSS ein SIGEKO vom Bauherren bestellt werden.
Der Koordinator muss nach § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) in der Planungsphase einen SiGeplan ausarbeiten und ihn in der Ausführungsphase fortschreiben.
Ein SiGePlan ist notwendig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Planungsphase und Ausführungsphase
Diese und viele weitere Leistungen können wir Ihnen anbieten. Sprechen Sie uns gerne an.