SIGEKO   - Mit Sicherheit auf Baustellen! 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Baustellen 

Hamburg - Niedersachsen und ganz Norddeutschland 


Bei vielen Bauvorhaben muss der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen.

Auf Baustellen zu Hause! 

Koordinatoren nach Baustellenverordnung sind Experten für sicheres Arbeiten und Zusammenarbeiten auf Baustellen. Ihre Aufgaben und die Kriterien für ihre Eignung konkretisiert die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30). 

WICHTIG: Ab zwei Arbeitgebern, die gleichzeitig oder nacheinander auf Baustellen arbeiten MUSS ein SIGEKO vom Bauherren bestellt werden. 


Der Koordinator muss nach § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) in der Planungsphase einen SiGeplan ausarbeiten und ihn in der Ausführungsphase fortschreiben.
Ein SiGePlan ist notwendig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle
  • Es werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt
  • Der Umfang der Arbeiten überschreitet 500 Personentage
  • Die voraussichtliche Dauer beträgt mehr als 30 Tage und es sind mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig


  •   Koordinierung der Anwendung von §4 Arbeitsschutzgesetz 
  •    Organisieren der Zusammenarbeit von Arbeitgebern untereinander (Auftragnehmer und Subunternehmer)  
  •     Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
  •     baubegleitende Betreuung vor Ort mit Sicherheitsbegehungen und Baubesprechungen
  •     Erstellung von Baustellenordnungen 
  •    Flucht- und Rettungswegkonzepte planen
  •    Hochbau und Tiefbau Erfahrung 
  •    Planungsphase und Ausführungsphase


Diese und viele weitere Leistungen können wir Ihnen anbieten. Sprechen Sie uns gerne an.  

SiGeKo Nord
 
 
 
 
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